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Hubarbeitsbühnen+Steiger Fahrerkurse
Hubarbeitsbühnen Fahrerausbildung Beschreibung des Seminars Bedienberechtigung zum Führen von Hubarbeitsbühnen + Steiger. Der zeitlich unbegrenzte Bedienerausweis befreit nicht von der jährlichen Unterweisungspflicht gemäß § 12 ArbSchG. In der Vorschrift der Berufsgenossenschaft in § 3 DGUV G 308 - 008 ist geregelt, dass nur ausgebildete Personen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben, Arbeitsbühnen bedienen dürfen. Die Ausbildung dient dazu, den richtigen Umgang mit Arbeitsbühnen zu erlernen, bestehende Vorschriften kennen zu lernen und umzusetzen. Hierdurch werden Personen- und Sachschäden minimiert, da mögliche Gefahren und Unfallrisiken genannt werden. Die Ausbildung ist in einem theoretischen und praktischen Teil untergliedert. Der theoretische Teil umfasst: - Vorschriftenwesen - Arbeitsbühnen und Unfallgeschehen - Verantwortung und Haftung beim Betrieb - Grundwissen Arbeitsbühnentechnik - Allgemeine Verhaltensregeln - Tägliche Kontrolle, Wartung und UVV-Prüfung - Standsicherheit und Abstützung - PSA gegen Absturz Der theoretische Teil schließt mit einer Prüfung ab. Der praktische Teil umfasst: - Einweisung in die Arbeitsbühne - Tägliche Kontrolle - Bedienübungen Der praktische Teil schließt mit einer Prüfung ab. Voraussetzung für das Erlangen
- Mindestalter 18 Jahre - Für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. - Verantwortungsbewusst und vorsichtig handelt.
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